F R E Q U E N T L Y A S K E D Q U E S T I O N S
{slider=Häufige Fragen}
Hier findest du Fragen, die uns häufig gestellt werden und die dazugehörige Antwort. Klicke hierzu einfach auf die nachfolgenden Menüpunkte, um den Inhalt auszuklappen.
{slider=Anwesenheitspflicht}
Die Präsenzpflicht oder auch Anwesenheitspflicht ist regelmäßig ein Streitpunkt zwischen Studierenden und DozentInnen. Hier die Regelung nach dem BayHschG:
Die Frage der Anwesenheitspflicht in Lehrveranstaltungen an der Universität Erlangen-Nürn- berg war zuletzt häufig Gegenstand von Anfragen seitens der Lehrenden wie auch der Stu- dierenden. Dieses Merkblatt dient der Erläuterung der rechtlichen Rahmenbedingungen für die Ausgestaltung einer Lehrveranstaltung als anwesenheitspflichtige Veranstaltung:
A. Allgemeines
Die in Art. 3 Absatz 4 BayHSchG verankerte Studierfreiheit umfasst „insbesondere die Wahl von Lehrveranstaltungen, das Recht, innerhalb eines Studiengangs Schwerpunkte nach ei- gener Wahl zu bestimmen sowie die Erarbeitung und Äußerung wissenschaftlicher und künstlerischer Meinungen“. Das Gesetz zählt die Aspekte der Freiheit des Studiums aller- dings nicht abschließend auf („insbesondere“). Den Studierenden wird vielmehr auch das Recht eingeräumt, im Rahmen der Studien- und Prüfungsordnungen den Universitätsveran- staltungen fern zu bleiben und die Prüfungsinhalte auf andere Weise zu verinnerlichen. Prä- senzpflichten widersprechen daher grundsätzlich der gesetzlich festgelegten Freiheit des Studiums. Diese Freiheit steht jedoch unter dem Vorbehalt („unbeschadet“) der Studien- und Prüfungsordnungen, so dass darin unter bestimmten Voraussetzungen eine Anwesenheits- pflicht geregelt werden kann, ohne in die Freiheit des Studiums unzulässig einzugreifen. Die Entscheidung, wann und ob eine solche Regelung im Einzelfall zulässig ist, unterliegt jedoch gewissen Einschränkungen.
B. Art der Lehrveranstaltung
Eine regelmäßige Teilnahme an Lehrveranstaltungen darf nur dann gefordert werden, wenn die für das jeweilige Modul, zu dem die Lehrveranstaltung gehört, definierten Qualifikations- ziele nicht anders als über eine regelmäßige Anwesenheit erreicht werden können. Eine Teilnahmeverpflichtung ist dann zulässig, wenn der Kompetenzerwerb des Einzelnen von der Anwesenheit der anderen Teilnehmerinnen und Teilnehmer abhängig ist (z. B. Or- chester, Ensemble, Mannschaftssportarten, Lehren vor Klasse, sprachpraktische Übungen, Sicherheits- und Geräteeinweisungen) oder nur durch die Anwesenheit an einem bestimmten Ort erreicht werden kann (z. B. Labor, OP-Bereich, Exkursion). Eine Teilnahmeverpflichtung ist ferner dann zulässig, wenn der spezifische Kompetenzerwerb aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Anwesenheit jeder Einzelnen und jedes Einzelnen bedarf (Durchführung kon- kreter Übungen, wissenschaftliches Erarbeiten eines Teilbereichs durch jede einzelne Teil- nehmerin und jeden einzelnen Teilnehmer ergibt am Ende ein Gesamtbild, für Veranstaltung grundlegende Argumentationsführung und diskursive Positionsfindung). Zur entsprechendenFormulierung der jeweiligen Kompetenzen beachten Sie bitte den „Leitfaden zur Formulie- rung kompetenzorientierter Lernziele auf Modulebene“ des FBZHL in der jeweiligen fakul- tätsspezifischen Fassung.
C. Regelungsbedarf
Soweit das Qualifikationsziel einer Lehrveranstaltung nicht anders als über eine regelmäßige Anwesenheit erreicht werden kann, muss die Veranstaltung in der jeweiligen Modulbeschrei- bung mit einem entsprechenden Hinweis versehen werden. In der Prüfungsordnung geregelt werden müssen darüber hinaus:
- der Umfang der Anwesenheitspflicht
- die Ausgestaltung des Verfahrens zur Feststellung der Anwesenheit
- Konsequenzen bei Abwesenheit
D. Folge bei Abwesenheit / Ermittlung der Fehlzeiten
Regelmäßige Folge des Versäumens von Veranstaltungen mit Präsenzpflicht über den er- laubten Umfang ist die Nichtzulassung zur entsprechenden Modulprüfung bzw. der Nichterwerb der Studienleistung. Bei der Ermittlung des Umfangs der Fehlzeiten sich ergebende Nachkommastellen sind zu Gunsten der Studierenden zu runden.
E. Ansprechpartner in der Universitätsverwaltung
Für sämtliche Fragen zum Verfahren im Rahmen von anwesenheitspflichtigen Lehrveranstal- tungen wenden Sie sich bitte an die Ansprechpartner Ihres Studiengangs bzw. an das Prüfungsamt. Für im Zusammenhang mit der Regelung anwesenheitspflichtiger Veranstal- tungen auftretende rechtliche Fragen stehen Ihnen die juristischen Mitarbeiterinnen und Mit- arbeiter des Referats L1 zur Verfügung.
Referats L 1 - Rechtsangelegenheiten, Studienprogrammentwicklung und Studienzuschüsse
Silke Bergmann
Tel.: 09131/85-26476
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Nicki Müller
Tel.: 09131/85-26764
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Diana Boteva Tel.:
09131/85-26724
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Dr. Christian Thiem
Tel.: 09131/85-26807
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GRUNDLAGEN- UND ORIENTIERUNGSPRÜFUNG (GOP)
Die Grundlagen- und Orientierungsprüfung, kurz GOP, stellt einen wesentlichen Bestandteil des Studiums dar, zumindest in den ersten Semestern. Dabei handelt es sich nicht direkt um eine gesonderte Prüfung, sondern soll vielmehr gewährleisten, dass ein Student/ eine Studentin den Anforderungen des Studiums gewachsen ist. Während der ersten beiden Semester muss man demnach verschiedene Teilleistungen erfolgreich erbringen, sodass das Studium fortgesetzt werden kann. Im Einzelnen sind dies folgende Leistungen:
- ein Modul der Fachwissenschaft (deines Hauptfaches)
- ein Modul der Fachdidaktik (wahlweise Haupt- oder Didaktikfach)
- ein Modul der Erziehungswissenschaften (Psychologie, Schulpädagogik oder Allgemeine Pädagogik
Zudem müssen insgesamt 40 ECTS bis zum Ende des zweiten Semesters erbracht werden. Hierzu zählen ALLE Prüfungsleistungen (z.B. Klausuren, Hausarbeiten, Portfolios, Praktika, etc.), die du bis dato erfolgreich belegt hast.
GOP-PFLICHTMODULE
In manchen Hauptfächern wird verlangt, bestimmte Module (Vorlesungen, Seminare oder die Kombination aus beidem), für die GOP zu absolvieren. Welche Module GOP-pflichtig sind, seht ihr unter www.campus.uni-erlangen.de unter dem Reiter Prüfungen > Prüfungsan- u. abmeldungen. Hier wählt ihr euer Hauptfach und klickt auf "weiter", um in die Übersicht zu gelangen.
GOP NACH FACHWECHSEL
Solltest du dein Hauptfach wechseln, so beginnt die GOP von neuem, da du dich dann wieder im ersten Fachsemester befindest. Du hast dementsprechend wieder zwei (bzw. bis zur Prüfung 3 Semester) Zeit, um die erforderlichen Module zu erbringen.
{slider=Staatsexamen}
STAATSEXAMEN
Jeder Studiengang für Lehramt an Grund-, Mittel- und Realschulen, sowie an Gymnasien schließt mit dem zweiten Staatsexamen nach der Lehramtsprüfungsordnung ab. Hierfür müssen verschiedene Kriterien erfüllt sein, um sich für die Staatsprüfungen anzumelden. Prinzipiell besteht das Staatsexamen aus zwei Teilen: der ersten und der zweiten Staatsprüfung. Die erste Staatsprüfung ist der schriftliche Teil, in der man die Erziehungswissenschaften inkl. der Gesellschaftswissenschaften, sowie die gewählte Fächerkombination ablegen muss. Für diejenigen, denen die geballte Ladung an Examen zu viel ist, kann bereits nach erfolgreicher Ablegung aller relevanten Module der Erziehungswissenschaften, sowie nach Bestehen der beiden Blockpraktika, den ersten Teil des ersten Staatsexamens vorziehen (EWS-Examen). Die zweite Staatsprüfung findet dann während des Vorbereitungsdienstes an den Schulen statt, die aus mehreren Teilleistungen (benotete Unterrichtseinheiten) besteht.
Für alle Staatsexamen muss man sich vorab auf der Seite des Kultusministeriums Bayern anmelden und den ausgefüllten Antrag samt benötigter Unterlagen bei der Außenstelle des Prüfungsamtes abgeben. Erst nach Abgabe des Antrags und Prüfung der Unterlagenn gilt man als endgültig angemeldet, kann jedoch noch vor Antritt innerhalb einer bestimmten Frist von der Anmeldung zurücktreten.
Online-Anmeldung zum Staatsexamen:
Für die Abgabe des online ausgefüllten Anmeldebogens des Kultusministeriums benötigt man zudem folgende Unterlagen:
- beglaubigte Geburtsurkunde (erhältlich bei der Behörde, in der die Geburtsurkunde ausgestellt wurde)
- beglaubigtes Zeugnis der Hochschulberechtigung (Abiturzeugnis, Hochschulreife)
- Studienverlaufsplan (über MeinCampus > Prüfungen > Notenspiegel > Übersicht kompletter Studienverlauf)
- PDF-Druckbescheid 1. Staatsprüfung (über MeinCampus > Prüfungen > Notenspiegel)
Sollte man bei der Anmeldung zum Staatsexamen noch nicht alle Leistungen auf dem Portal MeinCampus verbucht haben - keine Sorge! Innerhalb einer gewissen Frist, die man bei der Außenstelle des Prüfungsamtes erfragen kann, hat man die Möglichkeit, die noch fehlenden Module nachzureichen.
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Solltest du überlegen dein Hauptfach oder ein Fach deiner Dritteldidaktik zu wechseln, solltest du einige Dinge beachten und wissen:
DIDAKTIKFACH
Bei einem Didaktikfachwechsel ist vorerst nichts zu beachten: Du belegst in Zukunft einfach die Veranstaltungen des neuen Faches, kannst dir aber ggf. Leistungen aus deinem alten Didaktikfach für den freien Bereich anrechnen lassen. Hierzu berätst du dich am besten mit Herrn Wild oder einem Studienberater.
Für alle Studierenden ab dem Wintersemester 2016/17: Ihr müsst einen gesonderten Fachwechsel-Antrag stellen, da ihr euch zu Beginn des Studiums für die Didaktikfächer einschreiben musstet!
HAUPTFACH
Wenn du dein Hauptfach wechseln möchtest, gestaltet sich der Umstieg schwieriger als bei einem Didaktikfach. Handelt es sich um ein Fach mit beschränkter Zulassung (NC), musst du dich für dieses Fach über Campo, also identisch zum Verfahren bei deiner Immatrikulation, bewerben. Zudem bedarf es sowohl bei zulassungsbeschränkten als auch zulassungsfreien Fächern folgender Formulare:
- Antrag auf Fachwechsel
- Anrechnung von Prüfungsleistungen (alle bisher erbrachten Leistungen)
Beide Formulare findest du unter dem Reiter "Downloads". Diese sind auszufüllen, der Antrag auf Fachwechsel nach Erlangen zu schicken und die Prüfungsleistungen anschließend bei Herrn Wild abzugeben und zu prüfen, um letztendlich beim Prüfungsamt abgegeben zu werden.
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